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Die LAGÖFW Baden-Württemberg

Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg (LAGÖFW) ist ein Zusammenschluss des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), der kommunalen Landesverbände (Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg) sowie der in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.

Sie wurde vor über 20 Jahren gegründet und hat sich eine LAGÖFW-Ordnung gegeben.

Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock
1. Vorsitzende

Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Vorständin des Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, ist in der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der LAGÖFW gewählt worden.

Kristin Schwarz
2. Vorsitzende

Stellvertreterin für die zweijährige Amtsperiode ist Kristin Schwarz, Verbandsdirektorin KVJS. Sie hatte bis Ende 2022 den Vorsitz der LAGÖFW inne.

Heiner Heizmann
Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsführung wird von dem Mitgliedsverband bzw. der Mitgliedsvereinigung wahrgenommen, dem der bzw. dem die Vorsitzende angehört. Seit 01.01.2023 führt Herr Heiner Heizmann, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Geschäftsstelle der LAGÖFW.

Gremienstruktur: Vorsitz, Mitglieder, Beirat, Arbeitsgruppen, Geschäftsstelle, Aufgaben & Ziele

Die LAGÖFW erfüllt ihre Aufgaben durch die Mitglieder­versammlung und den
Beirat.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der LAGÖFW und dessen bzw. deren Stellvertretung auf die Dauer von zwei Jahren, beginnend mit dem neuen Kalenderjahr, wobei ein Wechsel zwischen den Mitgliedergruppen nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 der LAGÖFW Ordnung erfolgt.
Sie behandelt insbesondere Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Sozial- und Jugendhilfe und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder der Eingliederungshilfe.

Der Beirat besteht aus der Vorsitzenden und der Stellvertreterin und je zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Mitgliedergruppe nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 der LAGÖFW Ordnung. Die Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des/der Vorsitzenden.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme von Anträgen an die LAGÖFW und Bestimmung der weiteren Behandlung
  • Vorberatung von Angelegenheiten, für deren Behandlung die Mitgliederversammlung zuständig
  • Entscheidung über Angelegenheiten, für deren Behandlung die Mitgliederversammlung nicht zuständig ist
  • Beratung der Vorsitzenden bei der Abgabe von Presseverlautbarungen und Stellungnahmen außerhalb der Sitzungen des Beirates und der Mitgliederversammlung

Zweck & Aufgaben

Die LAGÖFW dient der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Sie verfolgt gemeinsame Ziele und bemüht sich um den Ausgleich widerstreitender Interessen.

Ihre Aufgabe ist es, die soziale Infrastruktur in Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landespolitik so zu gestalten, dass in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg bedarfsgerechte und wirtschaftliche Lösungen im Interesse der auf Hilfe angewiesenen Menschen gefunden werden.

Die LAGÖFW erfüllt ihre Aufgaben durch die Mitgliederversammlung und den Beirat.

 

Ziele

Die LAGÖFW tritt für die Stärkung der sozialen Arbeit in Politik und Gesellschaft ein und setzt sich für Inklusion und Teilhabe ein, damit das Zusammenleben von verschiedenen Menschen gelingt und alle dieselben Möglichkeiten haben teilzunehmen und mitzugestalten.

Sie engagiert sich auch in der Gemeinwesen- und Quartiersarbeit und setzt sich für Wohnraum für alle ein.

Die LAGÖFW tritt für einen deutlichen Ausbau der Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten für soziale Berufe in Baden-Württemberg ein. Außerdem steht sie für die Stärkung vorhandener und die Entwicklung neuer Wege fairer Arbeits- und Ausbildungsmigration.

Die LAGÖFW tritt ein für die im Sinne der Subsidiarität gestaltete soziale Arbeit in Baden-Württemberg. Gerade durch die Übernahme sozialer Aufgaben durch frei gemeinnützige Träger wird ein verlässliches Sozialsystem im Land gestaltet. Hier nehmen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege und bürgerlich Engagierte Verantwortung wahr und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem hochwertigen Sozial-system in Baden-Württemberg

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Sie darf und will nicht zum allgemeinen Auffangbecken bei schwierigen sozialen Lebenslagen werden. Eine zentrale Aufgabe ist die Vermeidung von besonderen sozialen Schwierigkeiten. Präventive Ansätze sind insbesondere zum Erhalt von Wohnung erforderlich. Zuständig für die Wohnungslosenhilfe sind die Stadt- und Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger. Die Steuerung sowohl im Rahmen der Angebots- als auch der Gesamtplanung erfolgt durch den Sozialhilfeträger in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg ist eine wirkungsorientierte Gesamtbetrachtung der Angebotslandschaft.

Im Jahr 20212 wurde die AG Wohnungslosenhilfe gegründet. Die kommunalen Landesverbände und der KVJS sind jeweils durch eine Person vertreten, die Liga durch vier Personen. Das Sozialministerium ist mit beratender Stimme vertreten.

Weitere Personen können themenbezogen hinzugezogen werden. In Frage kommen insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Hilfesystemen an Schnittstellen (Bundesagentur für Arbeit, Jugendhilfe, Suchtkrankenhilfe, Psychiatrie, Pflege) und Experten aus der Praxis (aus den Stadt- und Landkreisen, aus Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe).

Was sind ihre Ziele und Aufgaben?
Zweck der Arbeitsgruppe Wohnungslosenhilfe der LAGÖFW ist die Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe auf der Basis partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege und anderen Hilfesystemen. Die Arbeitsgruppe greift fachliche und methodische Entwicklungen auch aus anderen Bereichen auf (zum Beispiel Fallmanagement, Sozialraumorientierung, Wirkungsorientierung) und begleitet strukturelle und gesetzliche Veränderungen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie erarbeitet einvernehmliche Positionen und setzt Impulse für die Umsetzung. Sie fördert den Transfer ihrer Arbeitsergebnisse und verfolgt deren Wirkung.

Aufgaben sind insbesondere

  • Grundsatzpapiere und Empfehlungen zu erarbeiten
  • einen regelmäßigen Austausch über örtliche und überörtliche Entwicklungen zu ermöglichen
  • Schnittstellen zu beleuchten und Beispiele guter Zusammenarbeit bekannt zu machen
  • sozialwissenschaftliche Erkenntnisse aufzugreifen und praxistauglich zur Verfügung zu stellen
  • innovative Methoden auf ihre Übertragbarkeit hin zu prüfen und die Umsetzung zu fördern
  • Modellprojekte anzuregen
  • Fachtage zu initiieren

Weiterführende Links
www.kvjs.de/soziales/wohnungslose/konzepte

Rundschreiben
Förderaufruf „Familien in Wohnungslosigkeit“ – Antragsfrist 13.10.2021
2021-08-16_RS_AG Wohnungslosenhilfe

Unsere Mitgliedsverbände

Webseite liga-bw.de

Die Stimmen der Schwachen in unserer Gesellschaft werden leider viel zu selten gehört. Wir möchten, dass auch sie die Zuwendung bekommen, die ihnen zusteht. Dies ist der Kern unserer täglichen Arbeit – in der Beratung, Bildung, Betreuung und Pflege. Die Liga Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss der elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Unser Anliegen ist es, allen Menschen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. In enger Kooperation treten wir auf allen Ebenen für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen ein.

Webseite Städtetag

Der Städtetag Baden-Württemberg wurde am 10. Mai 1954 in Baden-Baden gegründet.
Die wesentlichen Aufgaben des Städtetages Baden-Württemberg bestehen in der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.

Webseite landkreistag

Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 baden- württembergischen Landkreise und wie der Städtetag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg einer der 3 Kommunalen Landesverbände. Er hat die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der Landkreise gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und anderen Institutionen zu vertreten. Gleichzeitig obliegt ihm die Beratung der Landkreise zu grundsätzlichen, politischen Fragen als auch in der täglichen Praxis.

Webseite Gemeindetag

Der Gemeindetag Baden-Württemberg engagiert sich für seine Mitglieder – kreisangehörige Städte und Gemeinden. Wir sind kompetenter Interessenvertreter, starker Repräsentant und unabhängiger Partner. Für die kommunalen Belange setzen wir uns auf sämtlichen politischen Ebenen ein. Das uns in Artikel 71 Absatz 4 der Landesverfassung garantierte Beteiligungsrecht üben wir dem Land gegenüber mit Nachdruck aus. An erster Stelle stehen unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden. Ihnen stehen wir mit Beratung und Information zur Seite.

KVJS Webseite

Der KVJS unterstützt die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und begleitet sie bei der Weiterentwicklung von Hilfesystemen für die Einwohner. Er hilft dabei, die Lebensräume für Menschen mit Behinderung, Senioren, Familien, Kinder und Jugendliche zu gestalten.

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